Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
wie Ihnen bereits bekannt ist, muss die Gemeinde Ustersbach die getrennte Abwassergebühr einführen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den bisherigen Einheitsverteilungsmaßstab (Frischwassermaßstab) zur Berechnung der Abwassergebühr in mehreren Urteilen beanstandet hat. Mit der neuen Gebührenverteilung wird die Gemeinde Ustersbach den Anforderungen dieser Rechtsprechung Rechnung tragen. Gleichzeitig wird durch die neue Gebührenverteilung eine größere Transparenz sowie eine verursachergerechte Kostenverteilung erreicht.
Seit Mai 2017 hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit einem Fachbüro das Flächenermittlungsverfahren durchgeführt, die Gebührenkalkulationen erstellt und die gemeindlichen Satzungen für die Entwässerungsanlagen der Gemeinde Ustersbach überarbeitet.
Nun stehen die Ergebnisse fest, über die wir Sie gerne im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung informieren möchten. Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am
Dienstag, den 20.03.2018 um 18.30 Uhr
in der Schulaula
statt, zu der Sie hiermit herzlich eingeladen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Maximilian Stumböck
Erster Bürgermeister